Bieterverfahren

Das Bieterverfarhen bzw. der Verkauf zum Höchstgebot kann beim Verkauf einer Immobilie eine interessante Alternative zur klassischen Immobilienvermarktung sein. In zahlreichen Fällen innerhalb der letzten Jahre konnte ich mit dem Verfahren tolle Verkaufserlöse erzielen. Hierfür müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.

 

Unterschiede zwischen dem klassischen Immobilienverkauf und dem Bieterverfahren:

Beim klassischen Immobilienverkauf bewirbt man die Immobilie mit einem festen Kaufpreis. Dies kann zwei Nachteile ergeben: ist der Preisansatz zu optimistisch, verfehlt man ggf. die richtige Zielgruppe, die Resonanz ist gering und es entstehen keine ernsthaften Verkaufsgespräche. Um die Nachfrage zu erhöhen, entscheidet man sich nach einer gewissen Zeit, den Preis sukzessive zu reduzieren. Das Objekt ist länger auf dem Markt. Dies wirkt sich erfahrungsgemäß negativ auf den Verkaufserlös aus.

Ist dagegen ein Käufer schnell gefunden, stellt sich die Frage, ob nicht auch ein höherer Verkaufspreis zu erzielen gewesen wäre. Nachverhandeln in solchen Situationen ist kaum denkbar, es sei denn, man verfügt über mehrere Kaufinteressenten zur gleichen Zeit. Möglicherweise haben Sie also mit dem „Festpreisangebot“ Geld verschenkt.

Das Bieterverfahren hingegen gewährleistet einen Verkauf zum Höchstpreis, ohne sich vorher auf einen Preis festgelegt haben zu müssen. Beim Bieterverfahren ermittele ich zusammen mit Ihnen einen marktgerechten, attraktiven Mindestgebotspreis. Dieser führt von Anfang an zu einer hohen Kundenresonanz und letztendlich zu mehr Wettbewerb. Ernsthafte Kaufinteressenten werden angehalten, höhere Kaufpreisangebote abzugeben. Die Immobilie wird gegen Höchstgebot verkauft. Selbstverständlich entscheiden Sie zu jedem Zeitpunkt, ob Sie mit dem Höchstgebot zufrieden sind und zum Notar schreiten wollen.

Worin liegen die Vorteile beim Bieterverfahren?

  • Sie legen sich nicht am Anfang auf einen festen Kaufpreis fest
  • Der Markt entscheidet zu welchem maximalen Kaufpreis Ihre Immobilie verkäuflich ist
  • Es erfolgt eine transparente Preisfindung
  • Es besteht keine Preisdeckelung, der Preis ist nach oben hin offen
  • Es besteht mehr Nachfrage und Wettbewerb
  • Eigentümer entscheidet jederzeit, wann, an wen und zu welchem Preis er verkauft
  • Es ist ein zügiger Verkauf möglich
  • Makler verhandelt aus einer Position der Stärke
  • Weniger Anfragen von „Immobilientouristen“
  • Die Anzahl der Preisangebote erhöht sich
  • Es werden ggf. notwendige Preisreduzierungen verhindert
  • Tatsächlicher Verkaufspreis bleibt diskret und gelangt nicht in die Öffentlichkeit

 

In welchen Fällen kann man ein Bieterverfahren anwenden?

  • Wenn die Immobilie eine große Zielgruppe anspricht und man von einer hohen Resonanz ausgehen kann
  • Wenn die Immobilie bereits länger angeboten wird, die Resonanz jedoch bisher gering ist
  • Wenn die Immobilie bereits länger angeboten wird, die Nachfrage zwar groß ist, jedoch noch keine ernsthaften Kaufgespräche entstanden sind
  • Wenn ein zeitnaher Verkauf wünschenswert ist

 

Gerne berate ich Sie zum Bieterverfahren. Erfahrungsgemäß kann ich nach Begutachtung Ihrer Immobilie meine Einschätzung abgeben, ob das Bieterverfahren eine interessante Strategie für die Vermarktung Ihrer Immobilie wäre.